Aktuelles
Abtretbarkeit von Auskunftsansprüchen an ein Inkassounternehmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. September 2024 entschieden, dass Auskunftsansprüche über Bank- entgelte an ein Inkassounternehmen abtretbar sind.
Ein Inkassounternehmen hatte von einer Bank Auskunft über Gebühren verlangt, die eine Kundin gezahlt hatte, nachdem die Kundin ihre Erstattungs- und Auskunftsansprüche abgetreten hatte.
Das Berufungsgericht hatte die Klage abgewiesen, da es die Abtretung für unwirksam hielt. Der BGH hob dieses Urteil auf und stellte fest, dass § 399 BGB einer solchen Abtretung nicht entgegensteht, da die Auskunftsansprüche keinen persönlichen Charakter haben. Der Zweck der Auskunftspflichten – Transparenz und Verbraucherschutz – bleibt auch bei Durchsetzung durch ein Inkassounternehmen gewahrt.
Das Berufungsgericht muss nun die Echtheit der Abtretungserklärung prüfen und klären, ob die Bank ihrer Auskunftspflicht bereits durch Kontoauszüge nachgekommen ist.
Quelle: BGH vom 30. September 2024
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Finanzcheck zum Jahresende
- Vorabpauschale auf Investmentfonds
- Zinsrückgang bei Festgeld
Wir unterstützen Sie gerne!
Egal ob Unternehmen oder Privatpersonen – wir sind Partner für Mandanten jeder Größe und betreuen sie überregional und partnerschaftlich.
Lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Sie unterstützen können.