Aktuelles
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
Seit 2020 gibt es den Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG). Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Bescheinigung über die Maßnahmen, die der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn ausstellt.
Das BMF hat für die Betriebe nun neue Musterbescheinigungen veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/42dtz4v5
Ähnliche Artikel
- Gelangensbestätigung: Pflichten und Pflichtangaben
- Kassenbons archivieren leicht gemacht
- Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
- Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Aktuelle Entwicklungen zur Firmenwagenüberlassung
- Inflation und steigende Zinsen: Negative Folgen vermeiden
- Geschäftsführer sollten kein überhöhtes Gehalt bekommen
Wir unterstützen Sie gerne!
Egal ob Unternehmen oder Privatpersonen – wir sind Partner für Mandanten jeder Größe und betreuen sie überregional und partnerschaftlich.
Lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Sie unterstützen können.