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Bonus im Heilberufebereich beschlossen


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Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wird auf 3.000 EUR angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.
Auch in Haus- und Zahnarztpraxen können Corona-Boni bis zu einer Höhe von 4.500 EUR für MFA/ZFA steuerfrei gezahlt werden.
Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, erhalten 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.
Mit weiteren 500 Millionen EUR wird der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben.
Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist. Der gestaffelte Pflegebonus soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:
– vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 EUR
– Personal, das mindestens 25 % der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 EUR
– Azubis bis zu 330 EUR
– Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 EUR
– sonstige Beschäftigte bis zu 190 EUR Die Bundesländer und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus erhöhen.
Quelle: bundesregierung.de

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