Aktuelles
Fehlende Entnahme
Wenn Unternehmer Entnahmen für die private Nutzung betrieblicher Gegenstände nicht erklären, kann dies auch bei kleinen Unternehmen mit geringen Umsätzen zu Betriebsprüfungen führen.
Telefonkosten
Die Versteuerung einer Entnahme bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer ist bei Einzelunternehmern insbesondere bei den Ausgaben für ein betriebliches Handy veranlasst. Ohne Aufzeichnungen akzeptiert das Finanzamt in der Regel, dass 70 % der Handykosten als Betriebsausgaben und 30 % als steuerlich nicht abziehbare Privatkosten behandelt werden.
Private Firmenwagennutzung
Der häufigste Grund, warum das Finanzamt eine Betriebsprüfung durchführt, ist der Umstand, dass der Unternehmer für die private Nutzung des Firmenwagens keine steuerpflichtige Entnahme versteuert. Beim Firmenwagen wird der zu versteuernde Privatanteil anhand der Aufzeichnungen aus einem Fahrtenbuch ermittelt oder pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung.
Lebensmittelentnahmen
Wer Lebensmittel und Getränke verkauft, muss für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder Warenentnahmen versteuern. Dafür veröffentlicht das Finanzamt fixe Pauschalen.
Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de
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