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Neue Einkommensteuertarife 2023 und 2024


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Die wichtigsten Inhalte des Inflationsausgleichsgesetzes richten sich auf die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds. Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:
Höherer Grundfreibetrag
Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung auf 10.908 EUR beschlossen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 EUR vorgesehen.
Kalte Progression ausgleichen
Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 62.810 statt bisher 58.597 EUR greifen, 2024 ab 66.761 EUR beginnen. So kommen trotz steigender Inflation höhere Einkommen auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an und der Effekt der kalten Progression wird somit ausgeglichen. Besonders hohe Einkommen (sogenannter Reichensteuersatz) ab 277.836 EUR sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen.
Unterstützung von Familien
Der Kinderfreibetrag soll um 404 EUR auf 6.024 EUR erhöht werden, hiervon können besonders Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld monatlich 250 EUR pro Kind. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen.
Anhebung des Unterhalthöchstbetrags
Der Unterhalthöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 EUR auf 10.347 EUR angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden.

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