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Welche steuerlichen Anreize bietet das Zukunftsfinanzierungsgesetz?
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält eine Reihe von steuerlichen Anreizen, die Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung fördern sollen.
Dazu gehören unter anderem:
Verlängerung und Ausweitung der steuerlichen Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien
Die steuerliche Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien wurde bereits im Jahr 2020 eingeführt. Diese sieht vor, dass die Anschaffungskosten für bestimmte Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien von der Steuer abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsfrist beträgt 20 Jahre. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verlängert diese steuerliche Förderung bis zum Jahr 2030 und weitet sie auf weitere Anlagen aus.
Dazu gehören unter anderem:
– Solarthermische Anlagen
– Biomasseheizungen
– Geothermieanlagen
– Kleinwindanlagen
– Photovoltaikanlagen auf Gebäuden
Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz-Investitionen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz führt eine neue Investitionsprämie für Klimaschutz-Investitionen ein. Diese Prämie beträgt 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter, die der Energieeffizienz oder der Energieeinsparung dienen.
Förderfähige Wirtschaftsgüter sind unter anderem:
– Energieeffiziente Gebäude
– Energieeffiziente Heizungsanlagen
– Energieeffiziente Lüftungsanlagen
– Energieeffiziente Beleuchtungsanlagen
– Energiespeicher
Die Investitionsprämie kann für Investitionen in Anspruch genommen werden, die ab dem 1. September 2023 getätigt wurden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/3jp9dh4d und https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/354/VO.html
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