Aktuelles

Mandatum Bavariae GbR

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer


Copyright: https://de.123rf.com/profile_scyther5

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vergeben werden. Damit wird jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung jeweils ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren erhalten.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen. Sie setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel für eine W-IdNr.: DE123456789-00001).
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales und ressort- übergreifendes Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung. Ziel des Basisregisters ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden („Once-Only“-Prinzip).
Quelle: BMF

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Wir unterstützen Sie gerne!

Egal ob Unternehmen oder Privatpersonen – wir sind Partner für Mandanten jeder Größe und betreuen sie überregional und partnerschaftlich.
Lassen Sie uns gerne wissen, wie wir Sie unterstützen können.