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Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. November 2023 – I R 9/20 dazu entschieden.
Das Urteil finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/3n8djj8y
Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/2m2mmsk8
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